Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.

2. Lieferung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können, sofern dies dem Käufer in seinem Interesse zumutbar ist. Zumutbar ist insbesondere eine Teillieferung, wenn sie sich nicht auf einzelne Teile bezieht, die nur mit einer anderen Bestellposition in Funktion gebracht werden können.

Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, durch Abholung. (EXW-Incoterm 2010)

Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige vom Auftragnehmer nicht verschuldete Umstände befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Auftragnehmer aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Änderungen in der Konstruktion, den Maßen und Gewichten des Liefergegenstandes, die für den Käufer bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind, behält sich der Auftragnehmer vor.

3. Preise und Fälligkeit

Wege- und Arbeitszeit sowie Fahrtkosten werden bei gewünschtem Aufbau gesondert berechnet.

Ein Skontoabzug ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig und wenn alle älteren Rechnungen vorher bezahlt sind.

Eine Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Die Zahlungsplicht entsteht grundsätzlich bei Übergabe der Ware und ist auch zu diesem Zeitpunkt, wenn nicht anders vereinbart, bar in EUR zu entrichten.

4. Eigentumsvorbehalt

Wird eine spätere Zahlung vereinbart, so verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Ein Weiterverkauf der unbezahlten Ware darf durch den Kunden nicht erfolgen.

5. Rückgabe des Vertragsgegenstandes

Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um ein Werk, so ist eine Rückgabe, sofern kein nicht behebbarer Mangel vorliegt, der dem Kunden nicht zuzumuten ist, grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Sachmängelhaftung

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, andere Mängel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Mängel, die Folge unsachgemäßer Behandlung oder ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommener Reparaturen oder Eingriffe sind, begründen keine Mängelhaftungsansprüche.

Handelt sich es bei dem Vertragsgegenstand um ein Werk, wird bei Abnahme des Werkes die erbrachte Leistung gebilligt. Von der Sachmängelhaftung sind Leuchtmittel und Elektronenröhren ausgeschlossen.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahlklausel

Erfüllungsort die Lieferungen des Auftraggebers ist Gütersloh. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Es ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden